Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Sie befinden sich hier:
Sekundärnavigation

Untere Abfallbehörde 

Beschreibung

Unsere Aufgaben sind der Vollzug der abfallrechtlichen Bestimmungen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und hieraus resultierende Rechtsverordnungen, Verpackungsgesetz, Abfallsatzung der Landeshauptstadt Mainz, Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Mainz). Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle, Überwachung und Durchsetzung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen, z. B. Altkleider, Metall, etc. zeigen Sie bitte vor der Durchführung bei der Abfallbehörde nach § 18 KrWG an. 

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich