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Demonstrationen, Versammlungswesen 

Beschreibung

Versammlungen und Demonstrationen werden vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt bearbeitet.

Als Veranstalterin, Veranstalter, Leiterin oder Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges nehmen Sie aktiv Ihr Grundrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes wahr. Trotz des hohen Stellenwertes dieses Grundrechtes ist dieses jedoch nicht schrankenlos. 

Es wird daher darauf hingewiesen, dass Sie Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge mindestens 48 Stunden vor deren Bekanntgabe - also bevor dazu mittels Plakaten, Telefonketten, sozialer Medien etc. aufgerufen wird - beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt als zuständiger Versammlungsbehörde anmelden müssen (§ 14 Abs. 1 VersammlG)

Ein entsprechendes Anmeldeformular mit den für die Behörden erforderlichen Daten steht auf dieser Seite zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auch im zur Verfügung gestellten Merkblatt. 

Im Falle von Eilversammlungen, d.h. Versammlungen, die aufgrund aktueller Ereignisse durchgeführt werden, ohne dass eine Einhaltung der 48-Stunden-Frist möglich ist, kann die Anmeldung außerhalb der üblichen Dienstzeiten und am Wochenende auch telefonisch an den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes unter Tel. +49 6131 12-49333 oder notfalls die zuständige Polizeidienststelle unter Telefon +49 6131 65-0 gerichtet werden. 

Nicht angemeldete Versammlungen oder Aufzüge können aufgelöst werden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3588
Telefon
+49 6131 12-3837
Telefon
+49 6131 12-2223
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
demonstrationstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Wenn Sie persönlich mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132



Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).