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Wildes Plakatieren 

Beschreibung

Ahndung von Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen auf bzw. an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen im Gebiet der Stadt Mainz vom 24.06.1996, zuletzt geändert durch Gefahrenabwehrverordnung vom 02.11.2001 und Einleitung von Bußgeldverfahren.

Verstöße:

Aufstellen bzw. Aufhängen von Plakaten ohne Genehmigungssiegel der Stadt Mainz bzw. der DSM. Bearbeitungszeit: Fallbezogen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
207
Telefon
+49 6131 12-2412
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Wenn Sie persönlich mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132



Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Gebühren

Bußgeld bis zu: 5000,00 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

 EC-Kartenzahlung erwünscht.

Rechtsgrundlagen

Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19.02.1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354).

Hinweise

Benötigte Angaben:

  • Genaue Tatzeit
  • Tatort sowie
  • Foto und Plakat als Beweismittel.


Besonderheiten:

Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen erteilt:
Stroer Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt/Main
Tel. 069/5091920

Ob eine Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung im öffentlichen Straßenraum erteilt werden kann,
können Sie unter der Tel-Nr. 06131/12-2358 oder 12-2552 erfragen.