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Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (ambulante Pflege) 

Beschreibung

Dazu gehört Unterstützung von Menschen, die in folgenden Bereichen Hilfen benötigen:

  • Körperpflege
  • Haushalt
  • Nahrungszubereitung und Aufnahme
  • Hausnotruf

Die Hilfen können Pflegedienste oder Privatpersonen erbringen.

Sie können Hilfe in folgenden Formen erhalten:

  • Sachleistungen (Bezahlung der Rechnung des Pflegedienstes bzw. der Privatperson)
  • Geldleistung (Pflegegeld)

Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Menschen, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder ähnlichen Einschränkungen die oben genannten Tätigkeiten nicht mehr selbst ausführen können.
  • Menschen, die sich nicht aus eigener wirtschaftlicher Kraft helfen können und nicht durch Leistungen Dritter unterstützt werden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2724

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Hinweise

Nehmen Sie vor der ersten Antragstellung bitte Kontakt mit einem der Pflegestützpunkte der Landeshauptstadt Mainz oder mit dem Sozialdienst des Amtes für soziale Leistungen auf.